Eine Sozialbestattung nach § 74 SGB XII ist die Kostenübernahme einer einfachen, ortsüblichen Bestattung durch das Sozialamt. Sie greift, wenn Du als bestattungspflichtige Person die Kosten nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen tragen kannst. Ein Sozialhilfebezug der verstorbenen Person ist keine Voraussetzung. Das Sozialamt zahlt Sarg, Friedhofsgebühren und die einfache Grabkennzeichnung — in der Regel ein Holzkreuz. Einen Grabstein übernimmt das Amt nur unter klaren Bedingungen: wenn die Friedhofssatzung ein Steinmal vorschreibt, ein schlichtes Modell gewählt wird und Du den Antrag vor Auftragsvergabe stellst. Dieser Ratgeber führt Dich durch Anspruch, Antrag und die Grabstein-Frage.
Eine Sozialbestattung bezeichnet die Übernahme der Bestattungskosten durch das Sozialamt nach § 74 SGB XII. Sie greift, wenn die bestattungspflichtigen Angehörigen die Kosten nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen tragen können. Ein Sozialhilfebezug der verstorbenen Person ist keine Voraussetzung.
Von außen ist eine Sozialbestattung nicht erkennbar. Sarg, Grab und Ablauf sind einfach, aber würdevoll. Auf dem Friedhof unterscheidet nichts zwischen einer Sozialbestattung und einer regulär finanzierten Bestattung.
Antragsberechtigt ist nur, wer gesetzlich zur Bestattung verpflichtet ist. Die Bestattungspflicht ergibt sich aus dem BGB und den Bestattungsgesetzen der Bundesländer.
Die Reihenfolge der Bestattungspflichtigen ist bundesweit weitgehend identisch:
Erst wenn keine vorrangige Person verfügbar oder leistungsfähig ist, rückt die nächste Stufe nach. Details regelt das Landesbestattungsgesetz Deines Bundeslands.
Nein. Entscheidend ist allein, ob Du als bestattungspflichtige Person die Kosten zumutbar tragen kannst. Auch wenn die verstorbene Person finanziell gut gestellt war, der Nachlass die Kosten aber nicht deckt und Du selbst nicht leistungsfähig bist, kann das Sozialamt unterstützen.
Das Sozialamt prüft, ob Dir die Übernahme zumutbar ist. Geschützt ist Dein Schonvermögen: Seit dem 1. Januar 2023 liegt der Vermögensfreibetrag nach § 90 Abs. 2 Nr. 9 SGB XII bei 10.000 Euro pro Person. Quelle: Verordnung zur Anhebung der Vermögensfreibeträge (BGBl. I 2023), aufbereitet u. a. bei betanet.de und tacheles-sozialhilfe.de.
Beim Einkommen orientiert sich das Amt an den §§ 85 ff. SGB XII. Übersteigt Dein bereinigtes Einkommen den doppelten Sozialhilferegelsatz zuzüglich Miete, prüft das Amt eine teilweise Eigenbeteiligung. Auch eine teilweise Kostenübernahme ist möglich: Liegt Dein Vermögen knapp über 10.000 Euro, zahlt das Amt unter Umständen den Differenzbetrag.
Das Sozialamt zahlt die erforderlichen Kosten einer einfachen, ortsüblichen Bestattung. Was darunter fällt, regeln die Kommunen unterschiedlich. In Berlin liegt die Pauschale für eine Erdbestattung beispielsweise bei rund 1.570 Euro (Stand 2024, Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf).
| Übernommen | Nicht übernommen |
|---|---|
| Einfacher Sarg oder Urne | Trauerfeier mit Musik, Redner, Dekoration |
| Überführung im Heimatort | Überführung über weite Strecken |
| Hygienische Versorgung der verstorbenen Person | Aufwendige Einkleidung, Schmuck |
| Friedhofsgebühren (Nutzungsrecht, Öffnen/Schließen) | Wahlgrab statt Reihengrab |
| Totenschein | Traueranzeigen, Trauerkarten |
| Einäscherung bei Feuerbestattung | Seebestattung über ortsüblichem Kostenrahmen |
| Holzkreuz als Grabkennzeichnung (Standard) | Grabstein in der Regel nicht — siehe unten |
| Grabpflege im ersten Jahr (kommunal unterschiedlich) | Dauergrabpflege |
Trauerfeiern mit Redner, Musik, Blumenschmuck, Trauerkaffee, Traueranzeigen und Trauerkarten gehören nicht zur „erforderlichen" Bestattung im Sinne des Gesetzes. Diese Kosten trägst Du selbst, wenn Du sie möchtest.
Nur unter bestimmten Bedingungen. Standardmäßig ist ein Holzkreuz die anerkannte Grabkennzeichnung. Ein Grabstein wird übernommen, wenn die Friedhofssatzung ein Steinmal vorschreibt, ein einfaches Modell gewählt wird und der Antrag vor Auftragsvergabe gestellt wurde.
Maßgeblich ist die Friedhofssatzung der jeweiligen Gemeinde. Schreibt diese vor, dass ein Grabmal aus Stein gesetzt werden muss, kann ein einfacher, schlichter Grabstein als notwendige Bestattungskosten anerkannt werden. Das hat unter anderem der VGH Mannheim entschieden (FEVS 1992, 380); auch das SG Mainz hat in vergleichbaren Fällen die Übernahme eines einfachen Grabsteins zugesprochen.
Praktische Voraussetzungen für die Übernahme:
Wird der Grabstein beauftragt, bevor das Sozialamt zugestimmt hat, ist die Kostenübernahme regelmäßig ausgeschlossen. Plane den Antrag deshalb vor dem Auftrag an den Steinmetzbetrieb ein — sonst zahlst Du den Stein aus eigener Tasche.
Die Zeit nach einem Todesfall ist kurz. Damit der Antrag nicht an Formfehlern scheitert, hilft eine klare Reihenfolge.
Zuständig ist das Sozialamt der Kommune, in der die verstorbene Person zuletzt lebte oder verstorben ist. Bei Pflegeheim-Aufenthalt gilt der Heimort, nicht der frühere Wohnort.
Der Antrag ist formlos möglich. Viele Ämter halten Formulare bereit, ein formloses Schreiben reicht aber aus. Wichtig: vor der Auftragsvergabe an Bestatter und Steinmetzbetrieb.
Idealerweise zwei oder drei Voranschläge vorlegen, um die Ortsüblichkeit zu belegen. Das beschleunigt die Prüfung und vermeidet Rückfragen.
Beauftrage Bestatter und Steinmetzbetrieb erst nach schriftlicher Zusage. Nach der Bestattung gehen die Rechnungen direkt an das Sozialamt oder werden dort zur Erstattung eingereicht.
Beide Begriffe werden häufig verwechselt, bezeichnen aber unterschiedliche Verfahren.
Die ordnungsbehördliche Bestattung wird von Amts wegen angeordnet, wenn keine Angehörigen erreichbar oder bestattungspflichtig sind. Rechtsgrundlage sind die Bestattungsgesetze der Bundesländer, nicht § 74 SGB XII. Werden später bestattungspflichtige Verwandte gefunden, fordert das Amt die vorgestreckten Kosten zurück — es sei denn, diese können selbst eine Sozialbestattung nach § 74 SGB XII beantragen.
| Merkmal | Sozialbestattung | Ordnungsbehördliche Bestattung |
|---|---|---|
| Rechtsgrundlage | § 74 SGB XII | Bestattungsgesetze der Bundesländer |
| Antragsteller | Bestattungspflichtige Angehörige | Ordnungs- oder Gesundheitsamt von Amts wegen |
| Auslöser | Finanzielle Notlage der Angehörigen | Keine Angehörigen erreichbar oder bestattungspflichtig |
| Kostenrückforderung | Im Regelfall keine | Ja — Amt fordert Kosten von später gefundenen Verwandten zurück |
Wenn die Friedhofssatzung einen Grabstein vorschreibt oder Du selbst einen schlichten Grabstein setzen möchtest, sind einfache, klare Modelle die richtige Wahl. Bei deinsteinmetz.de findest Du Grabsteine in solider Steinmetzqualität, die häufig vom Sozialamt anerkannt werden — schlichte Form, robustes Material, ortsübliches Preisniveau.
Drei Bedingungen müssen zusammenkommen: die Friedhofssatzung verlangt ein Steinmal, das Modell ist einfach und ortsüblich, der Antrag wurde vor Auftragsvergabe gestellt. Fehlt eine Bedingung, lehnt das Amt regelmäßig ab.
Geeignet sind schlichte stehende Steine oder Liegesteine (flache Grabplatten) aus dauerhaftem Material wie Granit oder Kalkstein. Maße liegen bei stehenden Steinen typisch bei 50 × 70 cm bis 60 × 80 cm, bei Liegesteinen bei 30 × 40 cm bis 40 × 60 cm. Verzichtet wird auf aufwendige Ornamente, Goldgravuren oder vielteilige Anlagen.
Du benötigst einen einfachen Grabstein für eine Sozialbestattung? Sieh Dir unseren einfachen Grabstein für die Sozialbestattung — ab 192 € an. Das Modell ist auf § 74 SGB XII zugeschnitten: klare Form, ortsübliches Preisniveau, eindeutig für den Kostenvoranschlag an das Sozialamt geeignet. Wenn Du noch breiter vergleichen möchtest, findest Du einen passenden Grabstein in unserem Sortiment mit Filter nach Preis und Form.
Eine Übersicht der Preisrahmen liefert unser Ratgeber Was kostet ein Grabstein?. Wer Trost in einer persönlichen Gedenkfigur sucht, findet ergänzend individuelle Skulpturen und Büsten — die übernimmt das Sozialamt allerdings nicht.
Lieferzeit: Da unsere Grabsteine als Sonderanfertigung mit Deiner Wunsch-Inschrift gefertigt werden, erstellen wir nach Bestellung in 3 bis 10 Arbeitstagen die Korrekturvorlage. Nach Deiner Freigabe liefern wir in 40 bis 90 Arbeitstagen. Plane diese Zeit beim Sozialamtsantrag mit ein — die Ämter akzeptieren die übliche Fertigungsdauer.
Nicht sicher, ob Dein gewählter Grabstein vom Sozialamt übernommen wird? Schreib uns — wir erstellen Dir einen passenden Kostenvoranschlag, den Du beim Amt einreichen kannst.
Eine Sozialbestattung schließt persönlichen Abschied nicht aus. Was das Amt nicht bezahlt, lässt sich oft mit kleinem Budget oder ehrenamtlicher Unterstützung gestalten.
Eine Traueranzeige in der Tageszeitung gehört nicht zu den vom Sozialamt übernommenen Kosten. Günstige Alternativen: Online-Trauerportale (z. B. trauer.de, gedenkseiten.de) bieten kostenlose Gedenkseiten, viele Kirchengemeinden veröffentlichen Sterbefälle kostenlos im Gemeindebrief, und ein einfacher Brief an enge Freunde und Verwandte ersetzt die Anzeige in vielen Fällen vollständig.
Auch eine kleine Trauerfeier am Grab ist möglich — ohne Redner, ohne Catering, mit eigenen Worten und ein paar Blumen vom Markt. Der Friedhof stellt die Fläche, viele Pfarrer halten auch ohne Honorar einen kurzen Segen.
Kostenlose oder kostenarme Trauerbegleitung bieten:
Das Sozialamt übernimmt die erforderlichen Kosten einer einfachen, ortsüblichen Bestattung. In Berlin liegt die Pauschale für eine Erdbestattung bei rund 1.570 Euro (Stand 2024). Verbindliche Auskunft gibt das Sozialamt am Sterbeort.
Ja, ein rückwirkender Antrag ist möglich, wenn die Voraussetzungen zum Zeitpunkt der Bestattung vorlagen. Stelle den Antrag spätestens innerhalb weniger Wochen nach der Bestattung — sonst wird die Erforderlichkeit schwer zu belegen.
Ja. Das Sozialamt zahlt zwar keine Trauerfeier mit Redner, Musik und Blumenschmuck, eine schlichte Verabschiedung am Grab oder in der Friedhofskapelle ist aber jederzeit möglich — auf Wunsch auch mit Pfarrer ohne Honorar.
Nein. Die Sozialbestattung ist nicht zwingend anonym. Ein Reihengrab mit Namen ist Standard. Nur in Ausnahmefällen ordnet das Amt eine anonyme Bestattung an, etwa bei besonders niedrigen Friedhofsgebühren in dieser Form.
Gegen den Ablehnungsbescheid kannst Du innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Eine kostenlose Beratung bieten Sozialverbände wie der VdK oder die Caritas. Bleibt der Widerspruch erfolglos, ist die Klage vor dem Sozialgericht kostenfrei möglich.
Nein. Traueranzeigen, Trauerkarten und Danksagungen gehören nicht zu den vom Sozialamt übernommenen Kosten. Kostenlose Online-Gedenkseiten oder ein persönlicher Brief sind hier eine sparsame Alternative.
Hinweis: Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechtsberatung. Für Deine individuelle Situation empfiehlt sich eine Beratung beim Sozialamt am Sterbeort oder bei einem Bestatter vor Ort. Regelungen variieren kommunal — pauschale Aussagen sind deshalb mit Vorsicht zu lesen.
Über die Redaktion: Dieser Ratgeber wurde von der Redaktion deinsteinmetz.de erstellt. Unsere Steinmetze und Bildhauer beraten Angehörige zu Grabmal-Auswahl und Kostenvoranschlägen für das Sozialamt. Zuletzt geprüft: Mai 2026.
Du wählst Deinen Wunschstein und konfigurierst diesen. Sollte Deine Wunschform nicht im Sortiment sein, schicke uns ein Foto oder eine Zeichnung, wir fertigen auch gerne eigene Formen zu einem günstigen Preis.
Du löst die Bestellung aus und wir schicken Dir innerhalb von 3 bis 10 Arbeitstagen einen Korrekturabzug der Inschrift zur Freigabe. Sollten wir für Dich die Genemigung des Friedhofs einholen, warten wir die Freigabe durch den Friedhof ab.
Danach produzieren wir den Stein. Innerhalb von 40 bis 90 Arbeitstagen nach Freigabe (bei Expresssteinen deutlich schneller) versenden wir in der Regel den Stein zu Dir bzw. stimmen den Aufbau des Grabstein ab.
✔ Material
100% Naturstein, Granit, Marmor bzw. Kalkstein
✔ Moderne Formen
Schlicht, zeitlos, Bücher, Herzen, Engel, Skulpturen etc.
✔ Inschrift & Ornament
ca. 4mm tief gestrahlt, doppelt ausgemalt
✔ Aufbauservice
Prüfe im Konfigurator, ob wir Dir einen Aufbauservice bieten können. Im Zweifel frage gerne per eMail an.

Während viele Mitbewerber bei der Inschrift den Stein nur "anlasern" bzw. diesen 2 bis 3 mm tief anstrahlen, arbeiten wir die Inschrift ca. 4 mm tief ein und malen diese doppelt aus. Wir verzichten auf Metallornamente im Angebot, da diese nicht allzu selten auf Friedhöfen abhanden kommen und ein gestrahltes Ornament sich auch besser mit der gestrahlten Inschrift auf dem Stein einfügt.
Gelistet u.a. bei:
Danke für deine Anmeldung!
Diese E-Mail ist bereits registriert!