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Das Ableben eines geliebten Menschen bringt oft emotionale und finanzielle Herausforderungen mit sich. Häufig können die Hinterbliebenen die anfallenden Begräbniskosten nicht tragen. In solchen Fällen kann das Sozialamt die Kosten für die Bestattung übernehmen. Diese Leistung wird als Sozialbestattung bezeichnet. Doch was genau bedeutet dieser Begriff und welche Kosten deckt er ab?
Die Sozialbestattung bezeichnet die finanzielle Unterstützung für eine einfache, aber würdige Bestattung durch das Sozialamt. Die genauen Kosten variieren je nach Kommune und richten sich nach den örtlichen Bestattungspreisen.
Das Sozialamt übernimmt die Gebühren für den Friedhof, darunter die Kosten für das Nutzungsrecht eines Grabes sowie die Gebühren für dessen Öffnung und Schließung. Die Kosten des Bestatters, einschließlich der Überführung, der hygienischen Versorgung und des Einkleidens des Verstorbenen, werden ebenfalls gedeckt. Normalerweise werden die Kosten für einen einfachen Sarg und Grabstein übernommen, unabhängig davon, ob es sich um eine Erd- oder Feuerbestattung handelt.
Bei einer Feuerbestattung werden zusätzlich die Kosten für die Einäscherung und eine einfache Urne vom Sozialamt getragen. Auch die Kosten für den Totenschein, der von einem Arzt ausgestellt wird, übernimmt das Sozialamt. Unter bestimmten Bedingungen können auch die Kosten einer Seebestattung übernommen werden, sofern diese nicht höher sind als die Kosten einer normalen, ortsüblichen Bestattung.
Das Sozialamt übernimmt in der Regel keine Kosten für Trauerfeiern, einschließlich Dekoration, Fotografie, Kondolenzlisten, Trauerreden oder Musiker.
Der Antrag auf Sozialbestattung wird beim zuletzt leistenden Sozialamt gestellt, wenn der Verstorbene bis zu seinem Tod Sozialleistungen bezogen hat. Entscheidend für den Antrag sind die finanziellen Verhältnisse der verantwortlichen Angehörigen, auch wenn der Verstorbene keine Sozialleistungen bezogen hat.
Nur diejenigen Verwandten, die verpflichtet sind, die Bestattung durchzuführen, können eine Übernahme der Kosten durch das Sozialamt beantragen. Die Bestattungspflicht ist gesetzlich durch das BGB festgelegt und betrifft vor allem Ehepartner, Kinder, Eltern, Geschwister usw. des Verstorbenen.
Für den Antrag auf Sozialbestattung werden diverse Nachweise benötigt. Hierzu zählen Kontoauszüge der letzten drei Monate, Nachweise über Sparbücher, Aktien, Depots und Lebensversicherungen, die letzte Mietanpassung und die Haftpflichtversicherung. Bei Immobilieneigentum oder Grundbesitz müssen entsprechende Belege vorgelegt werden. Die Anträge werden vom Sozialamt bereitgestellt oder können online heruntergeladen werden. Es wird empfohlen, Kostenvoranschläge von verschiedenen Bestattungsunternehmen zusammen mit dem Antrag einzureichen.
Wenn keine verpflichteten Verwandten zur Bestattung vorhanden sind, wird eine ordnungsbehördliche Bestattung durch das Gesundheitsamt organisiert. Eine rasche Bestattung ist aus Gründen des Gesundheitsschutzes und aus Pietätsgründen erforderlich. Bezüglich der Bestattungskosten besteht immer ein Erstanspruch gegen die verpflichteten Verwandten. Werden nachträglich Verwandte gefunden, die zur Bestattung verpflichtet sind, ist das Gesundheitsamt dazu verpflichtet, diesen die vorgestreckten Bestattungskosten in Rechnung zu stellen, sofern diese nicht durch das Vermögen des Verstorbenen gedeckt sind oder keine Kostenübernahme durch das zuständige Sozialamt gewährt wird.
Die Sozialbestattung bietet Unterstützung in finanziell schwierigen Zeiten und sorgt dafür, dass jeder Mensch eine würdige Bestattung erhält. Verstehen Sie den Prozess, kennen Sie Ihre Rechte und lassen Sie sich gegebenenfalls beraten, um die besten Entscheidungen für Sie und Ihre Lieben zu treffen. Günstige Grabsteine für eine Sozialbestattung findest Du in unserem Sortiment.
Du wählst Deinen Wunschstein und konfigurierst diesen. Sollte Deine Wunschform nicht im Sortiment sein, schicke uns ein Foto oder eine Zeichnung, wir fertigen auch gerne eigene Formen zu einem günstigen Preis.
Du löst die Bestellung aus und wir schicken Dir innerhalb von 3 bis 10 Tagen einen Korrekturabzug der Inschrift zur Freigabe. Sollten wir für Dich die Genemigung des Friedhofs einholen, warten wir die Freigabe durch den Friedhof ab.
Danach produzieren wir den Stein. Innerhalb von 40 bis 90 Werktagen nach Freigabe (bei Expresssteinen deutlich schneller) versenden wir in der Regel den Stein zu Dir bzw. stimmen den Aufbau des Grabstein ab.
✔ Material
100% Naturstein, Granit, Marmor bzw. Kalkstein
✔ Moderne Formen
Schlicht, zeitlos, Bücher, Herzen, Engel, Skulpturen etc.
✔ Inschrift & Ornament
ca. 4mm tief gestrahlt, doppelt ausgemalt
✔ Aufbauservice
Prüfe im Konfigurator, ob wir Dir einen Aufbauservice bieten können. Im Zweifel frage gerne per eMail an.
Selbstreinigende Wirkung auf Oberflächen, soweit es die Strukturen erlauben • Vermindernde Bildung von Grünbelag, Algen, Moose etc. • Konstante Wirkung gegen Verschmutzungen wie Feinstaub, Abgase etc. • Doppelt Umweltfreundlich da ohne Schadstoffe, auf Wasserbasis und reduzierter Verbrauch von Reinigungsmitteln für Oberflächen über die Versiegelungsdauer.
Während viele Mitbewerber bei der Inschrift den Stein nur "anlasern" bzw. diesen 2 bis 3 mm tief anstrahlen, arbeiten wir die Inschrift ca. 4 mm tief ein und malen diese doppelt aus. Wir verzichten auf Metallornamente im Angebot, da diese nicht allzu selten auf Friedhöfen abhanden kommen und ein gestrahltes Ornament sich auch besser mit der gestrahlten Inschrift auf dem Stein einfügt.
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